Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht. Aufgrund der neuen Rechtslage sind neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer erforderlich.
Daher sind alle Grundstückseigentümer aufgefordert, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier: www.grundsteuer.bayern.de
Formulare in Papierform erhalten Sie ab 01.07.2022 im Finanzamt und im Rathaus!
Hinweis:
Das graue Formular ist ausschließlich elektronisch auszufüllen, dieses darf nicht handschriftlich bearbeitet werden.
Die handschriftliche Bearbeitung der Grundsteuererklärung kann nur mittels des grünen Formulars erfolgen.
Fragen & Hilfe
www.grundsteuer.bayern.de
Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77
Mo-Do 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Fr 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Finanzamt Zeil am Main
Obere Torstraße 9, 97475 Zeil a. Main
Tel. 09524 824-0
Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung mangels Zuständigkeit
keine Hilfestellung für die Grundsteuererklärung geben kann.
Informationsmaterial zum Download
Informationsschreiben des Bayerischen Landesamtes für Steuern
Grundsteuerreform in Bayern - Flyer
Grundsteuerreform in Bayern - Wichtige Fragen & Antworten
Grundsteuerreform in Bayern - Überblick für Eigentümer und Eigentümerinnen
Wie gebe ich die Grundsteuererklärung ab?
Es gibt drei Möglichkeiten die neue Grundsteuererklärung ab 01.07.2022 abzugeben:
- elektronisch über "ELSTER - Ihr Online Finanzamt" unter www.elster.de
- am PC ausfüllbares PDF unter www.grundsteuer.bayern.de
- handschriftlich ausfüllbares Formular in Papierform (Formulare in Papierform erhalten Sie ab 01.07.2022 im Finanzamt und im Rathaus)